Ich glaube, dass meine Telefon- oder Internetrechnung nicht stimmt – was kann ich tun?

Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechnung fehlerhaft ist, können Sie zunächst

  • den Verrechnungszeitraum prüfen (besonders zu Vertragsbeginn wird oft das Entgelt für einen längeren Zeitraum als 1 Monat verrechnet),
     
  • den Einzelgesprächsnachweis einsehen, um genaue Details prüfen zu können (Zeitpunkt und Dauer einzelner Gespräche).

Haben Sie weiter Zweifel, sollten Sie die Rechnung innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungserhalt bei Ihrem Anbieter beeinspruchen. Senden Sie dazu Ihren Einspruch schriftlich an Ihren Anbieter. Genaue Informationen und Adresse finden Sie auf der Website Ihres Anbieters.
 

Ihr Schreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihre Vertragsdaten (Name, Adresse, Kundennummer, Rechnungsnummer),
  • die Begründung des Einspruchs,
  • der Einspruch muss von der Vertragsinhaberin bzw. vom Vertragsinhaber unterschrieben sein.


Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) einen Antrag auf Aufschub der Fälligkeit zu stellen.

Was kann ich nach Ablauf der Frist von 3 Monaten tun?

Nach Ablauf der 3 Monate können Sie zwar immer noch Einspruch erheben, die Beweislage könnte aber schwieriger werden. Auch ein Aufschub der Fälligkeit durch die RTR ist dann nicht mehr möglich.

Sollte es trotz Ihres Einspruchs zu keiner Einigung kommen, so können Sie bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) eine kostenfreie, außergerichtliche Streitschlichtung beantragen.