Glossar

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um Ihre Telefon-, Handy- oder Internetrechnung – kurz und knapp erklärt. Ihnen fehlt ein Begriff in der Liste? Lassen Sie es uns wissen.

Anbieter/Betreiber

Ein Telekommunikationsanbieter (kurz: Anbieter oder Betreiber) stellt Ihnen den Zugang zum Festnetz, Handynetz oder Internet zur Verfügung. Darüber schließen Sie mit dem Anbieter einen Vertrag (z. B. Telefon-, Handy- oder Internetvertrag) ab. Ihr Anbieter stellt Ihnen über die von Ihnen Anspruch genommenen Leistungen eine Rechnung aus (z. B. Telefon-, Handy- oder Internetrechnung).

Drittanbieterdienste

Unter Drittanbieterdiensten versteht man digitale Dienstleistungen, wie z. B. Klingeltöne, Handy-Hintergrundbilder, Videos und Spielguthaben. Diese können Nutzerinnen und Nutzer bestellen, indem sie beim Surfen mit dem Handy auf bestimmten Websites einen Button (Schaltfläche) drücken. Die bestellten Drittanbieterdienste werden auf der Telefon- oder Internetrechnung verrechnet. Drittanbieterdienste werden von Anbietern unterschiedlich bezeichnet (z. B. als „Digitale Güter“, „Content Downloads“ etc.).

Drittanbieterdienste sorgen immer wieder für hohe Telefonrechnungen und werden oft unbemerkt („ein Klick“) in Anspruch genommen!

Einzelgesprächsnachweis

Mit dem Einzelgesprächsnachweis (auch: Einzelentgeltnachweis oder Einzelverbindungsnachweis) werden sämtliche Verbindungen, für die ein Entgelt verrechnet wurde, in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet. Dazu zählen alle Sprachverbindungen, SMS und Datenverbindungen eines bestimmten Abrechnungszeitraumes. Alle Verbindungen, die im Einzelgesprächsnachweis aufscheinen, sind über die Rufnummer des jeweiligen Anschlusses hergestellt worden. Sie können einen Einzelgesprächsnachweis kostenlos bei Ihrem Anbieter anfordern.

Fälligkeit

Die Fälligkeit oder ein Fälligkeitstermin gibt Auskunft darüber, wann eine Rechnung bezahlt sein muss. Für Sie als Konsumentin bzw. Konsument reicht es auch, wenn Sie die Rechnung am Tag der Fälligkeit bezahlen oder überweisen. Das gilt auch dann, wenn Sie die Überweisung nach den Banköffnungszeiten bei einem Selbstbedienungsautomaten oder mit Online-Banking in Auftrag geben.

Flatrate

Der Begriff „Flatrate“ bezeichnet einen Pauschaltarif. Sie bezahlen pro Monat einen fixen Grundbetrag und können die im Vertrag vereinbarten Leistungen (z. B. Gesprächsminuten, SMS/MMS oder Datenvolumen) unabhängig von der Häufigkeit und Dauer nutzen.

Achtung: Es gibt auch „unechte Flatrate“-Angebote, die eine Begrenzung beinhalten können (z. B. maximal 3000 SMS pro Monat

Grundentgelt

Das Grundentgelt bzw. die Grundgebühr ist ein bestimmter Betrag, der für Ihr gewähltes Produkt laut Ihrem Vertrag monatlich fix verrechnet wird. Das Grundentgelt müssen Sie also unabhängig von der tatsächlichen Nutzung bezahlen.

IBAN

Der Begriff IBAN („International Bank Account Number“) bezeichnet eine internationale Bankkontonummer. Der IBAN setzt sich aus der jeweiligen Kontonummer und Bankleitzahl zusammen und wird vor allem für Inlandsüberweisungen sowie Überweisungen innerhalb der Europäischen Union verwendet.

Mehrwertdienste / Mehrwertnummern

Mehrwertdienste (auch: Mehrwertnummern) sind Dienstleistungen, die über das Telefon in Anspruch genommen werden, aber über normale Verbindungsleistungen wie ein Telefongespräch oder eine SMS hinausgehen. Mehrwertdienste werden über Ihre Telefonrechnung abgerechnet und dort gesondert aufgelistet. Beispiele für Mehrwertdienste sind Horoskope, Erotikdienstleistungen oder Gewinnspiele.

Sie erkennen Mehrwertdienste an den Anfangsziffern ihrer Rufnummer, z. B.: 0810, 0820, 0821, 0828, 0900, 0901, 0930, 0931, 0939 und 118.

Sie können bei Ihrem Anbieter die Sperre von Mehrwertdiensten beantragen. Diese Sperre ist einmal pro Jahr kostenlos möglich.

PDF

PDF ist die Abkürzung für „Portable Document Format“ und ist ein sehr weit verbreitetes Dateiformat, das die Darstellung von Dokumenten ermöglicht. Im Regelfall erhalten Sie Ihre Online-Rechnung in diesem Format. Sie können PDF-Dateien auf allen Computern, Tablets und Smartphones mit einem kostenlosen Programm (z. B. Adobe Acrobat Reader) öffnen und lesen.

Roaming

Beim Roaming nutzen Sie nicht das Mobilfunknetzes Ihres Anbieters, sondern Sie telefonieren und surfen in einem fremden Mobilfunknetz, z. B. im Ausland. Dabei können Roaming-Kosten anfallen, etwa wenn Sie mit Ihrem Handy im Ausland (insbesondere außerhalb der Europäischen Union) Telefonate führen, SMS verschicken oder Internetdienste nutzen.

Roaming innerhalb der Europäischen Union (EU):

Seit Juni 2017 fallen die Roaming-Gebühren innerhalb der EU weg. Das bedeutet, dass bei Anrufen vom EU-Ausland nach Österreich die gleichen Preise wie für ein Inlandstelefonat gelten. Auch für die Internetnutzung gilt dann grundsätzlich der Inlandstarif. Wenn Sie einen Pauschaltarif („Flatrate“) haben, können Sie die inkludierten Gesprächsminuten, SMS/MMS und Datenmengen auch im EU-Ausland ohne zusätzliche Kosten nützen.

Achtung: Ihr Anbieter kann nach dem „Fair Use“-Prinzip (Deutsch: „gerechte Nutzung“) bestimmte Einschränkungen für das Roaming zum Inlandstarif festlegen. Wenn Sie sich etwa viel im Ausland aufhalten und daher ständig Roaming zum Inlandstarif nutzen, kann Ihnen Ihr Anbieter auch zusätzliche Roaming-Aufschläge verrechnen. Auch für die Nutzung von Daten im EU-Ausland („Daten-Roaming“) können bestimmte Grenzen gelten. Auf der Website der RTR finden Sie genauere Informationen zur Fair Use Policy . Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Anbieter, welche genauen Regeln (kostenloses Datenvolumen, Freiminuten & SMS) für Ihren Tarif gelten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Roaming innerhalb der EU:

Gespräche von Österreich ins Ausland:
Wenn Sie von Österreich – mit einer österreichischen SIM-Karte – ins Ausland telefonieren gilt dies nicht als Roaming, sondern als Auslandsgespräch! Die Kosten für Auslandgespräche erfahren Sie bei Ihrem Anbieter.

Servicepauschale

Die Servicepauschale wird von vielen Anbietern einmal jährlich im Voraus in Höhe von rund € 20,- verrechnet. Die Servicepauschale wird immer verrechnet – unabhängig davon, ob Sie bestimmte Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, wird die Servicepauschale anteilig verrechnet.

Verbindungsentgelt

Verbindungsentgelte sind Beträge, die Sie für getätigte Anrufe, den Versand von SMS/MMS oder die Nutzung von Datenvolumen entrichten müssen. Ihr Anbieter führt Ihre Verbindungsentgelte auf Ihrer Rechnung an. Wenn Sie einen Pauschaltarif („Flatrate“) gewählt haben, können Sie über bestimmte Freikontingente verfügen, z. B. eine bestimmte Anzahl an Freiminuten oder eine bestimmte Datenmenge pro Monat. Sofern Sie diese Freikontingente nicht überschreiten, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Erst wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch Ihre Freikontingente übersteigt oder Sie kostenpflichtige Dienste (Mehrwertdienste) nutzen, fallen Extrakosten an.

Weiterbildung für Computer- und Internet-Einsteiger/innen

Sie möchten die Umstellung von Papier- auf Online-Rechnung nutzen, um Ihre Computer- und Internetkenntnisse zu erweitern? Die Hotline des Infoservice Telekomrechnung berät Sie kostenlos unter 0660 948 68 26 (Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr) über Bildungsangebote in Ihrer Nähe. Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit, eine Nachricht (Name, Telefonnummer, Anfrage) zu hinterlassen – Sie werden zurückgerufen.

Zugangsdaten

Mit Ihren Zugangsdaten können Sie sich in Ihrem passwortgeschützten Kundenkonto auf der Website Ihres Anbieters anmelden. Ihre Zugangsdaten bestehen aus dem Benutzernamen und Ihrem persönlichen Passwort.