Neues Gesetz für Telefon- und Internetverträge: Elektronische Rechnung ist nun Standard

  • Regelmäßige Rechnungskontrolle ist unerlässlich
  • Neues Infoservice für Konsumenten gestartet
  • Fit fürs Internet – Experten beraten zu kostenlosen Angeboten

Wien, am 18. Februar 2019 – Wer kennt das nicht? Die Telefon-, Internet- oder Kreditkartenabrechnung wird von vielen häufig nicht (genau) kontrolliert. Dabei kann es gerade in diesen Fällen zu Ungereimtheiten – etwa durch unregelmäßige Abbuchungen oder versteckte Gebühren – kommen. Insbesondere Online-Rechnungen, also Rechnungen deren Zustellung elektronisch per E-Mail erfolgt, werden häufig nur überflogen oder gar nicht gelesen.

Eine im Dezember 2018 in Kraft getretene Änderung des Telekommunikationsgesetzes hat nun eine Neuregelung für Telefon-, Handy- und Internetverträge gebracht: Dort ist die Online-Rechnung ab sofort Standard. Das heißt, dass Anbieter Konsumentinnen und Konsumenten bei Vertragsabschluss nicht mehr fragen müssen, ob sie wahlweise eine Online-Rechnung oder eine Papierrechnung möchten. Sie erhalten nun automatisch eine elektronische Rechnung per E-Mail. Einzige Ausnahme: Falls der Vertrag keinen Internetzugang beinhaltet (z. B. bei Sprachtelefonie), wird weiterhin automatisch eine Papierrechnung ausgestellt.

Wer das gar nicht möchte, kann jedoch widersprechen und beim Anbieter bekanntgeben, dass weiterhin eine Papierrechnung gewünscht wird. Am einfachsten ist, Konsumenten rufen bei der Kunden-Hotline an oder gehen in eine Filiale des Anbieters. Gut zu wissen: Ein Umstieg ist jederzeit möglich und auch die Papierrechnung bleibt weiterhin kostenlos.

Nicht vergessen: Regelmäßige Rechnungskontrolle

Egal, ob Sie Kunden für eine Papier- oder elektronische Rechnung entscheiden, sie sollte nicht vergessen, diese regelmäßig zu kontrollieren. Das schützt vor bösen Überraschungen und bei Ungereimtheiten kann schneller reagiert werden. Auf der Website www.info-telekomrechnung.at finden Konsumentinnen und Konsumenten Antworten auf häufig gestellte Fragen und Tipps rund um die Online- und Papierrechnung. Bei Streitigkeiten über die Höhe der Rechnung hilft die Schlichtungsstelle der Telekom-Regulierungsbehörde RTR (www.rtr.at/schlichtungsstelle).

Fit fürs Internet – Hotline hilft

Wer ab sofort eine Online-Rechnung beziehen und dabei auch gleich die eigenen Computer- und Internetkenntnisse erweitern möchte, kann die kostenlose Hotline des Infoservice Telekomrechnung kontaktieren (erreichbar unter der Hotline-Nummer 0660 948 68 26, Montag bis Donnerstag von 10 bis 14 Uhr). Dort beraten Expertinnen und Experten zu österreichweiten Weiterbildungsangeboten für Einsteiger/innen.

Über das Infoservice Telekomrechnung
Das Infoservice Telekomrechnung informiert über aktuelle gesetzliche Bestimmungen, die die Papier- und die elektronische Rechnung bei Handy-, Internet- und Telefonverträgen betreffen. Hintergrund sind Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG), die Anfang Dezember 2018 in Kraft getreten sind. Zu den laufend ergänzten Angeboten des Infoservice zählen Antworten auf häufig gestellte Fragen, Tipps und Begriffserklärungen, die mit Hilfe der Website www.info-telekomrechnung.at, gedruckter Infomaterialien, Medienarbeit, Multiplikatoren etc. verbreitet werden.

Das Infoservice Telekomrechnung wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) unterstützt und vom gemeinnützigen Verein Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) umgesetzt.

Rückfragen & Kontakt:
ÖIAT / Infoservice Telekomrechnung
Mag. Bernhard Jungwirth
Tel: +43-1-595 2112
kontakt@info-telekomrechnung.at
www.info-telekomrechnung.at