Muss mich mein Anbieter über die geplante Umstellung von Papierrechnung auf Online-Rechnung informieren?

Ja, Ihr Anbieter muss Sie über eine geplante Umstellung informieren. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Vertrag auch vor Ablauf der Bindungsfrist kündigen (Sonderkündigungsrecht nach § 25 TKG).

Sie müssen als Kundin bzw. Kunde auch selbst entscheiden können, an welche E-Mail-Adresse die Rechnung geschickt werden soll.