Ich habe den strittigen Rechnungsbetrag bereits bezahlt – was nun?

Sie haben bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ein Schlichtungsverfahren beantragt, aber der strittige Rechnungsbetrag wurde bereits von Ihrem Konto abgebucht bzw. von Ihren einbezahlt.

In diesem Fall können Sie von Ihrem Anbieter die Rückerstattung des strittigen Betrages für den Zeitraum des Schlichtungsverfahrens verlangen. Voraussetzung ist, dass die RTR den Aufschub der Fälligkeit bereits bestätigt hat.

Ihr Anbieter kann bis zur Klärung den Durchschnittsbetrag der letzten 3 Rechnungen (vor der beeinspruchten Rechnung) verrechnen. Wird im Schlichtungsverfahren festgestellt, dass die beeinspruchte Rechnung nicht fehlerhaft ist, kann Ihr Anbieter Verzugszinsen von Ihnen verlangen.